Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Florian Ahlbach Dachdeckerei – Meisterbetrieb
1.
Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
2.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten begründen keine Beschaffenheitsvereinbarungen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Proben gelten nur als unverbindliche Anschauungsmuster.
3.
Unsere Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 5%, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sieschriftlich vereinbart werden.
5.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
6.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen sind wir berechtigt sämtliche noch offenen Forderungen fällig zu stellen. Wir sind überdies berechtigt, ganz oder teilweise von noch laufenden Verträgen zurückzutreten. Noch nicht ausgeführte Bestellungen können wir von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängigmachen.
7.
Dem Aufraggeber steht das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zur Abtretung von gegen uns gerichteten Forderungen ist der Auftraggeber nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt.
Wir sind berechtigt, von uns erteilte Gutschriften jederzeit mit offenen Forderungen an den Auftrageber zu verrechnen.
8.
Erkennbare Mängel unserer Lieferungen einschließlich der Lieferung fehlerhafter Mengen oder der Lieferungen anderer als der bestellten Waren müssen innerhalb von acht Tagen (Eingangsdatum bei uns) nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mängel sind innerhalb acht Tagen (Eingangsdatum bei uns) nach Kenntniserlangung durch den Auftraggeber anzuzeigen.
9.
Der Auftraggeber hat uns bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zunächst die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die uns erforderlich erscheinenden Nachbesserungen und/oder Ersatzlieferungen zu geben, anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, beispielsweise zur Abwehr anderweitig nicht vermeidbarer unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
Keine Gewähr wird übernommen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und/oder Lagerung und fehlerhafter Verarbeitung der von uns gelieferten Waren. Bei unsachgemäßer Nachbesserung durch den Auftraggeber oder einen Dritten sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen gleichfalls frei.
10.
Für Schäden, welche nicht an dem von uns gelieferten Gegenstand selbst bestehen, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitenden Angestellten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel, bei Verletzung einer durch uns erteilten Beschaffenheitsgarantie und soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Kann die von uns gelieferte Ware durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für die Verarbeitung der Ware – vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden gelten die vorstehend Abschnitte entsprechend.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
11.
Alle Ansprüche des Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten, ausgenommen Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern für Mängel von uns an Verbraucher gelieferte neue Ware, welche in 2 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verjähren.
Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch für Mängel von uns gelieferter Waren, welche entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden.
12.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber wird stets für uns jedoch ohne Verpflichtung für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung. Ist eine andere der mitverarbeiteten oder beigemischten Gegenstände als Hauptsache anzusehen, hat der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum an der neuen Sache zu übertragen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.
Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen des Auftraggebers gegen Dritte tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
13.
Bei Bestellungen von Kaufleuten wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen der Standort unserer Lager vereinbart, über die die jeweilige Auslieferung erfolgt.
14.
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Bestellungen durch Kaufleute ist Neuwied, wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
15.
Wir weisen gemäß Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass wir die Daten unserer Kunden EDV-mäßig verarbeiten und in eine Datei übernehmen.
Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) für den Einsatz des Quattrocopters.
Anwendungsbereich:
Folgende AGB finden Verwendung bei Aufträgen für Luftaufnahmen (Video – Fotoaufnahmen) und Bearbeitung, die ein Auftraggeber uns Schriftlich oder mündlich erteilt. Wir bevorzugen im Sinne des Auftraggebers die Schriftform, da eventuell Übermittlungsfehler zu seinem Lasten gehen. Abweichung und Sonderabsprachen werden nur schriftlich wirksam.
Vorrang vor der Vertragserfüllung hat immer die Sicherheit für Leib und Leben aller Beteiligten und die Sicherheit des Luftraums, sowie die Sicherheit des Geräts. Die Entscheidungskompetenz hierüber hat ausschlißlich der vor Ort befindliche Pilot (Steuerer) oder die zuständige Behörden.
Fluggenehmigung, Zusammenarbeit:
Wir tragen Sorge für die Aufstiegsgenehmigung für das jeweilige Bundesland und/oder die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Dies ist für den Auftraggeber im allgemeinen kostenlos. Ausnahmen: Werden Sondergenehmigungen (für z.B. Flüge in Naturschutzgebieten, über Wasserwegen, über Drehorten von dritten Parteien o.ä.) benötigt, verpflichtet sich der Auftraggeber mit uns den Behörden zusammenzuarbeiten und eventuell anfallende kosten für Drehgenehmigungen, bzw. Sondernutzung, ohne Zusatzkosten, zu tragen.
Sorgfalt, Änderungen:
Der Pilot (Steuerer) sorgt, immer im Sinne für den Kunden, für das bestmögliche Bild in der bestmöglichen Einstellung. Vor Ort kann der Auftraggeber Sonderwünsche oder Nachbesserungen äußern. Sollte dem Auftraggeber nach der Durchführung des Auftrads das Bildmaterial nicht gefallen ist dies kein Mangel. Sollte der Auftraggeber zusätzlich Videoschnitt oder Bildbearbeitung gewählt haben, hat er eine Änderungsrunde frei, insofern die Verhältnisse gewahrt bleiben.
Ausfallkosten, Rücktritt:
Unsrere Drohne, Multicopter, Microcopter können bei Regen, Schneefall, Gewitter und stark böigem Wind nicht oder nur mit Einschränkungen aufsteigen. In diesem Fall bieten wir ihnen immer einen kostenlosen Ersatztermin für diesen Auftrag innerhalb der Nächsten 30 Tage ab Durchführungstag an. Eventuelle Zusatzkosten für Anfahrt, Übernachtung, Sondergenehmigungen etc. müssen erneut in Rechnung gestellt werden. Stellt sich vor Ort heraus das der Auftraggeber falsche oder ungenaue Angaben gemacht hat, welche die Aufnahme beeindrächtigen, verhindern oder unmöglich machen, so geht das zu seinen Lasten. Der Auftraggeber kann jederzeit von seinem Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt ab Auftragserteilung bis eine Woche vor Durchführung sind 25% zzgl. eventuelle Reisetage zu zahlen. Ab eine Woche vor Durchführung bis drei Tage 50% zzgl. eventuelle Reisetage. Ab drei Tage bis Anfahrt 75% zzgl eventuelle Reisetage. Ab Abfahrt 100% zzgl. eventuelle Reisetage. Treten wir von einem Auftrag zurück können keine Ansprüche gegen uns geltent gemacht werden.
Nicht Erlaubte Nutzung einer Drohne:
Aus rechtlichen Gründen dürfen Drohnen nicht überall eingesetzt werden. Grundsätzlich verboten ist u.a. die Nutzung über: Justizvollzugsanstalten, Anlagen zur Energiegewinnung, Militärischen Anlagen und Unglücksorten. Auf jeden Fall verboten ist der Einsatz über Menschenmengen, über viel befahrenen Straßen und zur Spionage- oder Paparazzi Aufgaben. Die Fluggeräte dürfen nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang betrieben werden und müssen in Sichtweite des Piloten (Steuerer) geflogen werden.
Markenrecht, Schutz Dritter, Haftung:
Der Auftraggeber versichert dass durch seinen Auftrag, die Durchführung und die eventuelle Veröffentlichung, keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte der Pilot (Steuerer) während der Durchführung des Auftrags Kenntnis erlangen das der Auftrag gegen Recht und Gesetz verstößt, kann er den Auftrag umgehend zu Lasten des Auftraggebers abbrechen und das Bildmaterial einbehalten und vernichten. Der Auftraggeber erklärt sich bereit uns gegen eventuelle Schadensersatzansprüche Dritter frei zu stellen.
Preise, Zahlung, Nutzungsrecht:
Alle unsrer Preise versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungserhalt und ist ohne Abzüge zu entrichten. Nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist behalten wir uns, ohne Ankündigung, rechtliche Schritte vor. Erst nach Zahlung geht das Bildrecht in den Besitz des Auftraggebers über. Wir behalten uns das Recht vor Teile erstellten Materials für eigene Werbezwecke zu Nutzen.
Weitergabe von Aufträgen:
Der Inhaber von Dachdeckerei – Ahlbach, behält sich das Recht vor Aufträge an von uns geprüfte Dritte weiterzugeben. Verhalten diese sich grob- oder leicht Fahrlässig sind diese in Regress zu nehmen.
Haftung:
Alle unsere Flüge sind duch eine Luftfahrthaftpflichtversicherung sbgesichert. Wir haften Lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ins Neuwied.
Stand 30.12.2015